Elternassistenz

Wenn Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder wünschen, können sie als Leistung der sozialen Teilhabe Elternassistenz beantragen. Diese kann das Zusammenleben für Menschen mit Behinderungen und ihren Kindern in vielerlei Weise erleichtern und gewährleisten, dass die Elternrolle umfassend wahrgenommen werden kann. Seit dem 1. Januar 2018 ist der Rechtsanspruch auf Elternassistenz im Gesetz eindeutig formuliert.